Ehrenordnung
des Stadtsportverbandes Euskirchen e.V. Stand: 04.06.2007
§ 1
Der Stadtsportverband Euskirchen, im folgenden Verband genannt, kann zur Ehrung verdienstvoller Angehöriger seiner Mitglieds-Organisationen (Vereine) sowie Persönlichkeiten, die sich bei der Förderung des Sports bzw. bei der Entwicklung des Verbandes verdient gemacht haben, folgende Auszeichnungen verleihen:
1. Wimpel
2. Pokal
3. Medaille
4. Plakette im Ständer
5. Erinnerungsgeschenk
§ 2
Alle Ehrungen nach § 1 werden auf Antrag vergeben. Dazu sind entsprechende Vordrucke zu verwenden (unter www.ssv-euskirchen.de oder bei der Geschäftsstelle anzufordern).
Antrags- und Vorschlagsberechtigt sind Vereine und der Vorstand des Verbandes.
Alle Ehrungsvorschläge werden vom Vorstand geprüft. Über die Ehrungen entscheidet der Verbands-Vorstand.
Die Auszeichnung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch von ihm beauftragte Personen in würdiger Form, grundsätzlich im Rahmen einer ordentlichen Verbands-
Mitgliederversammlung.
In Ausnahmefällen kann die Auszeichnung auch bei Vereins- oder persönlichen Festen der zu Ehrenden überreicht werden.
§ 3
Der Wimpel wird an Mannschaften vergeben, die an vom Verband ausgerichteten Turnieren oder Wettkämpfen teilgenommen haben und hierbei einen 4. Platz erreichten.
§ 4
Pokale werden an Mannschaften und Einzelwettkämpfer vergeben, die bei vom Verband ausgerichteten Turnieren oder Wettkämpfen 1. bis 3. Plätze erreichten.
§ 5
Die Medaille wird an Einzelpersonen aus den Mitgliedsvereinen des Verbandes für hohe sportliche Leistungen verliehen. Sie wird außerdem verliehen für kontinuierlichen und beispielhaften Einsatz im Ehrenamt und an Personen des öffentlichen Lebens, die für die Förderung des Sports eintreten.
§ 6
Mit der Plakette im Ständer werden Vereine geehrt. Zum einen für Jubiläen (ab 50 Jahre und darüber hinaus alle weiteren 25 Jahre 75, 100, 125 etc.) zum anderen Vereine oder Mannschaften, die durch besondere Leistungen über die Stadtgrenzen hinaus Verdienste erworben haben.
§ 7
Mit einem Erinnerungsgeschenk werden Einzelpersonen für außergewöhnlichen jahrelangen unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt anlässlich Jubiläen oder Verabschiedungen ausgezeichnet.
§ 8
Über alle weiteren Fragen, die in der Ehrenordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des Verbandes. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Ehrenordnung tritt mit der Beschlussfassung am 04.06.2007 durch den Vorstand des Verbandes in Kraft.
Bestandteil der Ehrenordnung ist:
Formblatt: Antrag auf Verleihung von Auszeichnungen des Stadtsportverbandes Euskirchen
Euskirchen, im Juni 2007
gez. Peter Beckers
Geschäftsführer