Aufnahmebedingungen
Mitglied des Verbandes kann jede sporttreibende Vereinigung der Stadt Euskirchen werden, die sich eine Satzung gegeben hat und einem Sport-Fachverband bzw. dem Betriebssport-Kreisverband Euskirchen angehört.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; Berufungsinstanz ist die Mitgliederversammlung.
Folgende Dokumente sind mit dem formlosen Aufnahmeantrag einzureichen:
1. Nachweis der Mitgliedschaft in einem Sport-Fachverband
2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Bescheinigung des Finanzamtes)
3. Satzung des aufnahmewilligen Vereins